
Instandhaltung der Immobilie
Erfahren Sie, wie die Instandhaltung einer verrenteten Immobilie geregelt ist und welche Pflichten bestehen.
Wichtige Fakten zur Instandhaltung
Wer ist für die Instandhaltung verantwortlich?
Bei einer verrenteten Immobilie bleibt der Verkäufer meist für die Instandhaltung verantwortlich, insbesondere wenn ein Wohnrecht vereinbart wurde. Die genaue Regelung hängt jedoch vom individuellen Vertrag ab. Größere Renovierungen können gegebenenfalls mit dem neuen Eigentümer abgestimmt werden, um den Wert der Immobilie zu erhalten.
Jetzt Beratung anfordernVertragliche Regelungen
Die Zuständigkeit für Instandhaltung und Reparaturen ist vertraglich festgelegt.
Wert der Immobilie erhalten
Durch regelmäßige Instandhaltung bleibt der Wert der Immobilie langfristig erhalten.
Ihre Rechte und Pflichten
Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben bestimmte Rechte und Pflichten bezüglich der Instandhaltung der Immobilie. Während der Verkäufer kleinere Reparaturen oft selbst tragen muss, können größere Maßnahmen durch Rücklagen oder Vereinbarungen finanziert werden. Transparenz und klare Absprachen im Vertrag sorgen dafür, dass es keine Missverständnisse gibt.
Kostenloses Erstgespräch anfordernKlare Absprachen
Durch vertragliche Regelungen werden Streitigkeiten vermieden.
Wer trägt welche Kosten?
Die Aufteilung der Kosten hängt von der Art der Instandhaltung ab.
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persönliche Auszahlung
Trifft Folgendes auf Sie zu?
Mindesthalter
68(m) / 70(w) Jahre
Immobilie
eigengenutzt
Eigentum
Haus / Wohnung
Immobilienwert
mind. 250.000 €
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